Förderverein
Freundes und Foerderkreis der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Betzdorf e.V.
Chronik und Ziele:
Der Verein wurde 1991 gegründet und eingetragen. Die Gemeinnützigkeit besteht.
Unsere Satzungsziele sind:
- Unterstützung der Aktiven Wehr in Bereich der technischen Ausrüstung.
Wir versuchen die Ausrüstung so zu ergänzen, dass eine verbesserte Sicherheit im Einsatz für den / die Feuerwehrmann/frau erreicht wird z.B. die Rettung von Personen aus Objekten, wenn der Einsatz von nicht standardmäßigem Werkzeug die Rettung vereinfacht, beschleunigt und sicherer macht.(darunter sind Werkzeuge und Hilfsmittel zu verstehen, die nicht zur Standardausrüstung der FFW gehören)
- soziale Unterstützung wenn Mitglied der Wehr, im Einsatz verunfallt, (in dem v.g. Punkt wird ein Helfen notwendig sein, wenn die gesetzliche Absicherung nicht oder noch nicht greift.)
- Pflege des freiwilligen Feuerwehrwesens
- Förderung der Jugendfeuerwehr
- Beratung der Aufgabenträger in Fragen des Brandschutzes
- Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des Vereins
- Der Verein ist politisch und religiös neutral und verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen
Diese Ziele sind es wert von Ihnen durch die Mitgliedschaft unterstützt zu werden.
1. Sie bestimmen die Höhe des Jahresbeitrages, z.B. 2,00 € oder mehr pro Monat,
2. wenn es gewünscht wird kann auch eine -Spenden-Bescheinigung, ca. sieben Wochen nach dem Einzug des Beitrages, ausgestellt werden.
3. Diese sichern wir auch für Einmalzahlungen (Spenden) zu.
4. Sie bestimmen die Dauer der Mitgliedschaft, eine Kündigung bis zum Ende des 3. Quartals des laufenden Jahres für das folgende Jahr ist möglich.
5. Sie werden zu den satzungsgemäßen Versammlungen eingeladen, und haben somit Einfluss auf das Geschehen im Verein. Bei den von der Feuerwehr durchgeführten, öffentlichen Veranstaltungen sind Sie, jederzeit herzlich Willkommen.
Kontakt
Freundes-und Förderkreis der FFW
Mittelstr. 18
57518 Betzdorf
khbrato@t-online.de
Das Formular zur Beitrittserklärung können Sie hier herunterladen.
Ihre Daten und Angaben zur Person werden nur zu internen Vereinszwecken verwendet.